Sicherheitsüberprüfung und TorwartungLaut den einschlägigen Vorschriften, speziell der ZH 1/494 (Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore) sind kraftbetätigte Tore mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen zu überprüfen:
ZH 1/494 § 6.1Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
ZH 1/494 § 6.2Über die Durchführung der Prüfung nach Abschnitt 6.1 ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.
Der Betreiber von Toren, ist persönlich haftbar, wenn es zu einem Sach- oder Personenschaden kommt.
Die Torwartung ist eine Funktions- und Sichtprüfung, mit der Sie die Lebenserwartung Ihres Tores verlängern. Mängel bzw. Schäden werden frühzeitig erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden.
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